Vorlagen und Formulare

Ein Widerspruch lohnt sich in vielen Fällen, denn falsche Bescheide kommen im Sozialrecht oft vor. Wird auch dieser Widerspruch abgelehnt, ist nur noch eine Klage möglich. Generell gilt eine Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids – nutzen Sie als Vorlage unsere ausfüllbaren Formulare!

Widerspruch im Sozialrecht

Bei einem ablehnenden Bescheid, etwa von der Kranken- oder Pflegekasse, muss innerhalb vo einem Monat Widerspruch eingelegt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich, wenn das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Durch den Widerspruch prüft die zuständige Behörde den Bescheid ein weiteres Mal – die Widerspruchsfrist muss jedoch eingehalten werden! Betroffene können außerdem ihre Ansprüche nur einklagen, wenn sie vorher mit einem Widerspruch keinen Erfolg hatten. Wenn die Einspruchsfrist abzulaufen droht, können Sie ganz einfach unsere Muster-Vorlagen verwenden. Eine Begründung kann dann nach einem Termin mit Ihrer Externer Link:VdK-Beratungsstelle nachgereicht werden.

Klage einreichen

Bleibt das Widerspruchsverfahren erfolglos, ist nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Diese muss innerhalb eines Monats erhoben werden – auch hier beginnt die Frist mit Erhalt des Widerspruchsbescheids. Droht die Frist abzulaufen, können Sie mit unserer Muster-Vorlage fristwahrend tätig werden!

Form und Frist

Sie können selbst formlos tätig werden – der Widerspruch oder die Klage muss jedoch spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein. Der Versand innerhalb der Frist reicht somit nicht aus: Der Widerspruch / die Klage muss vor Ablauf des Monats bei der Behörde angekommen sein. Achten Sie hierbei auf:

  • eigenhändige Unterschrift,
  • Ort und Datum,
  • Angabe Ihrer Adresse,
  • Angabe des Aktenzeichens der Behörde,
  • sowie Kopie des oder der Bescheide.
Fristbeginn Fristende
Poststempel des Briefs, mit dem der Bescheid verschickt wurde, + drei Tage. 24 Uhr des Tages vor Ablauf des Monats nach Fristbeginn. Wenn die Frist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag endet, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

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