Kategorie Behinderung

Behindertenparkplatz zugeparkt – was tun?

Falschparker auf Behindertenparkplätzen sind in Großstädten wie Stuttgart, Mannheim oder Karlsruhe immer wieder ein Ärgernis. Aber nicht nur da. Auch auf dem Land oder in kleineren Gemeinden. Das stellen auch VdK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer wieder fest. Autofahrer stellen ihre Autos bewusst oder aus Unwissenheit auf den speziell gekennzeichneten Flächen ab.

Behindertenparkplatz auf einer Asphaltfläche
© iStock.com/Connel_Design

Diese Stellplätze sind teilweise zusätzlich mit Bodenmarkierung ausgewiesen. Sie sind nur schwerbehinderten Menschen mit Mobilitätsbehinderung vorbehalten und dürfen nur von Personen mit Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehinderten-ausweis benutzt werden. Außerdem von Menschen, die von beidseitiger Phokomelie oder Amelie oder ähnlichen Einschränkungen betroffen sind.

Erklärung

Phokomelie ist eine Fehlbildung der Gliedmaßen, wie zum Beispiel, der Hände oder Füße. Amelie ist ein angeborenes Fehlen von Gliedmaßen.

Es spielt dabei keine Rolle ob diese Personen selbst am Steuer sitzen oder gefahren werden. Aber, die Berechtigten müssen immer im Besitz des speziellen Parkausweises sein. Und sie müssen diesen Parkausweis während des Parkens hinter der Windschutzscheibe auslegen. Sonst können auch sie ein „Knöllchen“ in Höhe von 35€ bekommen und abgeschleppt werden.

Die Drohung mit einem Verwarnungsgeld für Unberechtigte nützt dem Schwerbehinderten natürlich nicht, wenn er sein Auto auf dem Behindertenparkplatz abstellen möchte. Denn der Parkplatz ist ja bereits besetzt. Und ein Ordnungshüter ist vielleicht gerade nicht vor Ort.

VdK Hinweiskarte informiert Falschparker

Deshalb hat sich der Sozialverband VdK bereits vor vielen Jahren Gedanken darüber gemacht und eine eigene Hinweiskarte gestaltet. Diese ist bereits seit einiger Zeit im Einsatz! Mit dem Spruch „Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderung?“ soll die Karte zum Nachdenken anregen. An manchen Orten haben Gemeinden die Idee übernommen. Sie haben ihre Behindertenparkplätze vor Gemeindegebäuden mit einem Zusatzschild, mit der gleichen Botschaft, versehen.

Gelbe Postkarte mit schwarzer Umrandung, in der Mitte die Aufschrift Sie haben meinen Parkplatz, wollen Sie auch meine Behinderung?“
Die VdK-Karte für Falschparker auf Behindertenparkplätzen. © VdK