Kategorie Tipp Rente

Wann kann ich eigentlich in Rente gehen?

Die Rente ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens. Sie bietet finanzielle Unterstützung im Alter und ermöglicht es, den Ruhestand zu genießen. Doch ab welchem Alter kann man eigentlich in Rente gehen?

Straße mit Blick zum Sonnenuntergang, ein Pfeil und die Aufschrift Rente
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Für die Altersrente in Deutschland gibt es eine Regelaltersgrenze, die schrittweise angehoben wird. Derzeit liegt sie bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass man in der Regel mit 67 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen kann. Es ist jedoch auch möglich, vorzeitig in Rente zu gehen. Allerdings werden dabei Abschläge auf die Rente berechnet.

Die genauen Bedingungen für eine vorzeitige Altersrente sind komplex und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beitragszahlung und dem Geburtsjahr. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche zu informieren und entsprechende Vorsorge zu treffen.

Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)

  • Mind. 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt
  • Eintrittsalter für abschlagsfreie Rente wird stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben, ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt Regelaltersgrenze bei 67 Jahren
  • Kann bis zu drei Jahre früher in Rente, aber mit Abschläge von bis zu 10,8 Prozent

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)

  • Mind. 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt
  • Altersgrenze (zwei Jahre vor individueller Regelaltersrente) erreicht
  • Bei eintretender Arbetislosigkeit in den letzten beiden Jahre, werden nur bei einer Insolvenz oder vollständigen Betriesbaufgabe mitgezählt (Bezug von ALG-II, Arbeitslosenhilfe, Versorgungsausgleich nach Scheidung und Ehegattensplitting zählen zur Berechnung der Wartezeit ebenfalls nicht mit)

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Abschlagsfreie Rente wird nach der aktuellen Gesetzgebung stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben
  • 35 Pflichtversicherungsjahre und Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent Kombination mit Altersrente für langjährig Versicherte: In diesem Fall kann man bis zu 5 Jahre vor der Regelaltersrente mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute

  • Sonderregelung aufgrund des Strukturwandels im Bergbau und wegen den besonderen Belastungen und Risken der Arbeit “unter Tage”
  • Gesetzlich Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, wir die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben