Kategorie Gesundheit Gesundheitssystem

KVBW schränkt ärztlichen Notdienst im Land voreilig ein

Von: R. Schwarz

Sozialverband VdK warnt vor Verschlechterung der medizinischen Versorgung außerhalb von Sprechstundenzeiten

Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zeigt sich besorgt über die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), den ärztlichen Notdienst einzuschränken: „Diese Maßnahme wird zu einer weiteren Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern führen!“, mahnt der VdK-Landesverbandsvorsitzende Hans-Josef Hotz. Der VdK Baden-Württemberg fordert die KVBW dazu auf, die Entscheidung unverzüglich zurückzunehmen und appelliert zugleich an Minister Manne Lucha – im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die KVBW – die Versorgung der Patientinnen und Patienten am Wochenende und in den Abend- und Nachtstunden ab sofort wieder in vollem Umfang sicherzustellen.

Arzt sitzt mit seiner Patienten im Praxisztimmer und stellt während einer Konsultation Fragen
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„Damit die ambulante Versorgung auch außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten der Hausarztpraxis mit dem ärztlichen Notdienst garantiert ist, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen einen Sicherstellungsauftrag“, erklärt Hotz. Die aktuelle Entscheidung steht damit im Widerspruch und wirft die Frage auf, ob sich die KVBW ihrer sozialen Verantwortung bewusst entziehen will.

Besonders irritierend empfindet der Sozialverband VdK, dass das Urteil des Bundessozialgerichts (BSGkurz fürBundessozialgericht) zur Sozialversicherungspflicht im ärztlichen Notdienst einen Zahnarzt betraf. Trotzdem setzt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) ihre Zusammenarbeit mit Poolärzten fort und bietet den zahnärztlichen Notdienst ohne Einschränkungen an. Der VdK-Landesverband fordert eine klare und einheitliche Handlungsweise, wie sie von anderen Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bundesweit praktiziert wird.

Der VdK Baden-Württemberg betont, dass die Zusammenarbeit mit Poolärzten im ärztlichen Notdienst im Einzelfall geprüft werden muss, um die Sozialversicherungspflicht festzustellen. Bei den Notärzten unter der Rufnummer 112 entfällt für Poolärzte die Versicherungspflicht, wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche als niedergelassene Ärzte tätig sind oder bereits im Ruhestand sind. Insbesondere handelt es sich bei den Poolärzten überwiegend um Ärzte im Ruhestand oder junge niedergelassene Ärzte. Der VdK fordert daher, diese Regelung auch auf den ärztlichen Notdienst – Rufnummer 116 117 – anzuwenden, um den drohenden Versorgungsnotstand zu beseitigen.

Hotz ergänzt: „Die Einschränkung des ärztlichen Notdienstes durch die KVBW hat nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Ärzteschaft verunsichert.“ Der VdK-Landesverband befürchtet, dass sich in Zukunft zu wenig Ärzte bereiterklären, als Poolärzte tätig zu werden. Dies führt wiederum zu einer weiteren Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern.

Statt den ärztlichen Notdienst einzuschränken, appelliert der VdK-Landesverband an die KVBW, dafür zu sorgen, dass Hausärztinnen und Hausärzte mehr Sprechstunden in Randzeiten anbieten. Dies ermöglicht auch Berufstätigen, einen Arzttermin in Anspruch zu nehmen, ohne dafür Urlaub nehmen zu müssen.