Kategorie Sozialrecht Armut & Umverteilung Behinderung

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

18,36 Euro beträgt derzeit (Stand: Oktober 2021) die aktuelle monatliche Rundfunkgebühr, die laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von jedem Haushalt zu entrichten ist. Menschen, die am Existenzminimum leben und Sozialleistungsempfänger sind, können sich von dieser Beitragspflicht jedoch befreien lassen – so VdK-Jurist Ronny Hübsch. Zudem haben Menschen mit bestimmten Behinderungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Mehr Informationen, wen das betrifft und wie hier ein entsprechender Antrag gestellt werden kann, erfahren Sie in diesem Video.