Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und von unter 50 können sich schwerbehinderte Menschen „gleichstellen“ lassen. Was steckt dahinter? Welche Vorteile bringt eine Gleichstellung und welche Bedingungen müssen hierfür erfüllt werden? VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt auf.