Kategorie Sozialrecht Armut & Umverteilung

Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld II

Arbeitslose Personen werden gesetzlich dazu angehalten, zusätzlich zum Hartz-IV-Bezug einen Zuverdienst zu erwirtschaften. Ihr Zuverdienst wird jedoch auf ihr Einkommen angerechnet und ggf. von ihrem Hartz-IV-Betrag abgezogen. Deswegen sollten ALG-Empfängerinnen und -Empfänger hier genauestens informiert sein. VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt auf.