Kategorie Sozialrecht Behinderung im Job

SBV - Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung

In allen Betrieben, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger als sechs Monate beschäftigt werden, muss alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden - so auch in 2022. Die genaue Bezeichnung nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches, kurz SGBkurz fürSozialgesetzbuch IX, lautet „Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen“. Was genau die Aufgaben dieser Vertrauenspersonen sind und welche Rechte und Pflichten sie und der Arbeitgeber haben, das klärt in dieser Folge Moderatorin Nina Foto mit dem VdK-Juristen Ronny Hübsch.

ERGÄNZENDER HINWEIS:

Im Video vielleicht missverständlich dargestellt, deswegen hier noch mal in Kürze folgende Info zum Thema Wahlberechtigung: 

Wer darf die SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung wählen? 
(Wahlberechtigung)* Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten (schwer-) behinderten und gleichgestellten Menschen. Dazu zählen u.a. auch Leiharbeitnehmer und leitende Angestellte. 

Wer darf als Schwerbehindertenvertrauensperson gewählt werden? 
(Wählbarkeit)* Wählbar sind alle im Betrieb nicht nur vorübergehend Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als zweite Voraussetzung müssen sie mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – hier mit Ausnahme der Leiharbeitnehmer und leitenden Angestellten. Die Schwerbehindertenvertretung (SBVkurz fürSchwerbehindertenvertretung/Vertrauensperson) muss nicht selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sein! Auch ein Betriebsratsmitglied kann parallel für die Schwerbehindertenvertretung gewählt werden.